Finanzbuchhaltung *
* Der Umfang der Tätigkeiten richtet sich nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG
-► Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
-► Sortieren, ordnen Ihrer Unterlagen, Prüfung auf Vollständigkeit
-► Kontieren und buchen der Belege
-► Kostenstellenrechnung
-► Unterstützung, Schulung und Hilfestellung bei selbstbuchenden
Unternehmen
-► Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
-► Debitoren- Kreditorenüberwachung
-► Kaufmännisches Mahnwesen
-► Abwicklung Zahlungsverkehr
-► Übergabe der Daten für die Jahresabschlusserstellung an Ihren
Steuerberater
-► Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
Der Umfang der Tätigkeiten wird nach Ihren Wünschen ausgeführt.